IT-Recht. IP-Recht. 360°

02. Flexibilität

Wenngleich unsere Kanzlei massenhaft mit Filesharing-Abmahnungen zu tun hat, behandelt sie jedoch jeden Mandanten flexibel ganz nach seinen individuellen finanziellen, rechtlichen und psychologischen (!) Besonderheiten. So können zwei inhaltlich nahezu identische Abmahnungen einer Rechtsanwaltskanzlei von uns ganz unterschiedlich behandelt werden. Den Umfang bestimmt bei uns der Mandant – ganz nach seinem Befinden.

Selbstverständlich liefern wir unseren Mandanten eine Erläuterung der möglichen Vorgehensweisen und etwaiger Risiken.

Hinsichtlich unseres Honorars orientieren wir uns an einem Wirtschaftlichkeitsfaktor: Unser Tätigwerden für Sie sollte auch in finanzieller Hinsicht erfreulich sein, selbst dann, wenn die Geldforderung der Gegenseite vergleichsweise niedrig ist. Probieren Sie es aus und rufen Sie uns an, denn die Darstellung Ihres Sachverhalts und die Einholung eines Angebots kostet bei uns nichts.

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