IT-Recht. IP-Recht. 360°

03. Gestaltung wirksamer AGB

a. Inhaltliche Gestaltung von AGB

Zunächst ist zu klären, welche Produkte Sie als Onlinehändler einkaufen und verkaufen, über welche Länder Sie Ihre Waren beziehen und veräußern, sodann ist Ihr Kundenkreis und Ihre Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen. Weiterhin sollte der Gesichtspunkt einer kundenfreundlichen Gestaltung der AGB (Umfang, Textformulierung/Verständlichkeit) berücksichtigt werden. Keinesfalls sollte Gesetzestext blind wiedergegeben werden, zumal dieses unter Umständen den wettbewerbsrechtlich unzulässigen Tatbestand der Irreführung erfüllen kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen „von der Stange“ gibt es ebensowenig, wie jeder Geschäftsbetrieb dem anderen gleicht. Gleichwohl finden sich häufig gleichförmige Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in Klauselmodulen erfasst werden können. Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER verfügt derzeit über ca. 70 Module, die auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt, frei miteinander kombiniert werden und durch individuelle Formulierungen nach Vorgabe des Onlinehändlers ergänzt werden können.

b. Technische Einbindung von AGB

Vielfach unberücksichtigt bleibt, dass nicht nur die rechtlich erforderliche Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlerfrei gelingen muss, sondern auch deren Einbindung in ein Shopsystem / Onlineshop-Software oder eine Internethandelsplattform wie eBay oder Amazon perfekt bewerkstelligt werden muss. Dieser Vorgang ist mitunter komplex, mit gewisser Erfahrung im Umgang mit bekannten Shopsystemen (z.B. Channeladvisor Auktionmaster/Auctionweb, Afterbuy) aber zeitnah zu bewältigen. DR. DAMM & PARTNER haben bereits eine große Anzahl von Oninehändler bei diesem Bestreben erfolgreich unterstützt.

c. Kopieren fremder AGB

Vom Kopieren fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist aus diversen Gründen strengstens abzuraten.

Im Zeitpunkt der Übernahme ist Ihnen nicht bekannt, wer die AGB gestaltet hat, ob ggf. ein (versierter) Rechtsanwalt oder ein Laie die Klauseln aufgesetzt hat. Sie laufen daher Gefahr, wegen Verwendung unzulässiger AGB abgemahnt zu werden. Überdies können Sie sich unter Umständen gegenüber Verbrauchern nicht auf Ihre unwirksamen AGB-Klauseln berufen.

Ihnen ist in der Regel weiterhin unbekannt, woher diese AGB stammen. Möglicherweise sind die AGB ihrerseits von einem Dritten ohne dessen Einwilligung übernommen worden. Sind die AGB urheberrechtlich geschützt, können Sie durch auf Grund der unerlaubten übernahme kostenpflichtig abgemahnt und auf Schadensersatz in Anspruch genommen wreden. Woher die AGB stammen, lässt sich aus Ihrer Sicht nicht ohne weiteres erkennen.

Zuletzt ist zu beachten, dass Ihnen ohne tiefergehende rechtliche Fachkenntnisse nicht bekannt sein wird, ob die – in der Vergangenheit noch den rechtlichen Anforderungen genügenden – AGB nicht zwischenzeitlich durch sich ändernde Rechtsprechung oder Gesetzesveränderungen veraltet sind. Sie kopieren unter Umständen einen alten Klauselbestand, der für Sie keinen Nutzen bringt und die oben genannte Gefahren birgt. Im Ergebnis riskieren Sie durch das Kopieren fremder AGB eine kostenpflichtige Abmahnung und Schadensersatzzahlungen, eventuell auch ein Strafverfahren nach §§ 106 ff. UrhG. Ein Bruchteil der für Sie mit derartigen Vorgängen verbundenen Kosten reicht, um durch die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER beraten zu werden. Wir empfehlen daher, von Anfang an kompetente rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

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