IT-Recht. IP-Recht. 360°

03. Ist eine Website geschützt?

Die Frage, ob eine Website ganz oder teilweise urheberrechtlich geschützt ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Design/Layout einer Website; ganz anders kann sich die Frage beantworten lassen, wenn die Datenbank einer Website sklavisch übernommen wurde. Ein expliziter gesetzlicher Schutz von Websites, Webseiten bzw. deren Design und Technik, ist nicht gegeben. Verschieden Entscheidungen zeigen Ansatzpunkte für einen urheberrechtlichen Schutz von Websites.

So hat das OLG Rostock im Jahr 2007 einen Urheberrechtsschutz bejaht, wenn die Website besonders suchmaschinenoptimiert programmiert war (Link: OLG Rostock).  Das LG München I bejahte 2004 den Urheberrechtsschutz, da sich die streitgegenständliche Gestaltung der Website durch eine optisch sehr ansprechend gestaltete Menüführung und insbesondere durch die nach Aufrufen eines Menüpunkts in Form eines Kurzfilms ablaufenden Effekte auszeichne (Link: LG München I).  Das OLG Hamm äußerte sich 2004 grundsätzlich ablehnend gegenüber einem urheberrechtlichen Schutz von Websitedesign (Link: OLG Hamm). Gleichermaßen negativ urteilte das OLG Düsseldorf im Jahre 1999 (Link: OLG Düsseldorf). Kritisch zeigte sich zuletzt 2009 das LG Köln, welches dem Look & Feel einer Website keinen urheberrechtlichen Schutz beimaß (Link: LG Köln).

Insgesamt bedarf die Frage, ob eine Website in ihrem Design geschützt ist, einer individuellen Betrachtung. Dabei kommt es nicht nur auf die verwendete Programmiertechnik, sondern auch die Besonderheit der Webseiten-Funktionalität an, wenn diese im Design der Website Ausdruck findet.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

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