Suchen im Titel   Suchen im Titel und Text
(Hilfe zur Eingabe von Suchanfragen)

Allgemeines

 Tipps & Erste Hilfe

 Wir überprüfen Ihren Shop!

 Wir sind bundesweit tätig! *

FAQ Abmahnung Filesharing

 Wer mahnt ab?

 Was ist zu tun?

 Warum Sie uns mandatieren?

     01. Erfahrung
     02. Flexibilität
     03. Fachanwalt

FAQ Abmahnung Onlinehandel

 FAQ Abmahnung

 FAQ Abmahnungsmissbrauch

 FAQ Kostenrisiko bei Abmahnung

 FAQ Geht es auch ohne Anwalt?

Special: Was ist ein Fachanwalt?

 Allgemein

 FA für Gewerbl. Rechtsschutz

 FA für IT-Recht

FAQ Klage / einstw. Verfügung

 Unterlassungsklage

 Einstweilige Verfügung

 Zuständigkeit des Gerichts

FAQ nach Rechtsgebieten

 AGB-Recht

 Designrecht


 Domainrecht

 Informationspflichten


 Jugendschutzrecht


 Markenrecht

 Urheberrecht

 Verpackungsverordnung

 Wettbewerbsrecht


FAQ Handelsplattformen

 Amazon®-Recht

 eBay®-Recht

FAQ Werbung im Internet

 Merchant & Affiliate

 Newsletter & E-Mails

 Google®

 Schutz vor unerbetener Werbung


RSS-Feed V0.92 abonnieren
RSS-Feed V2.0 abonnieren



02. Nach Erhalt einer eV …

Mittwoch, 18. Juni 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

a. Beachtung der eV

Sobald eine einstweilige Verfügung zugestellt ist, haben Sie sich als Antragsgegner an diese zu halten. Die einstweilige Verfügung sollte keinesfalls ignoriert werden.

Es steht Ihnen frei, sich der einstweiligen Verfügung zu unterwerfen und die angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen oder gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen. Für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Widerspruch riskieren Sie bei Zuwiderhandlungen, ein gerichtlich angeordnetes Ordnungsgeld zahlen zu müssen (Ordnungsgeld).

Auch bei Unterwerfung unter die einstweilige Verfügung können Sie weitere rechtsanwaltliche Kosten des Antragstellers treffen, wenn Sie bestimmte notwendige Schritte unterlassen.

DR. DAMM & PARTNER empfehlen Ihnen daher, unverzüglich mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen ( Kontakt) !

b. Gerichtsvollzieher / Beschlagnahme

Sollte die einstweilige Verfügung durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden und dieser zugleich mit der Beschlagnahme von Waren oder Werbemitteln (Sequestration) beauftragt sein, leisten Sie keinen Widerstand. Dem Gerichtsvollzieher ist vielmehr Zugang zu Ihren Geschäfts- und Lagerräumen zu gewähren. Der Gerichtsvollzieher ist hierzu regelmäßig gemäß §§ 758, 758a ZPO ermächtigt, auch wenn aus Ihrer Sicht offensichtliche Gründe gegen die Berechtigung der einstweiligen Verfügung sprechen, die mit der Beschlagnahme verbundene Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume unerwünschtes Aufsehen erregt oder die Existenz Ihres Unternehmens gefährdet wird. Widerstand gegen den Gerichtsvollzieher kann neben den bereits empfindlichen wirtschaftlichen Nachteilen, die eine einstweilige Verfügung mit sich bringt, nicht minder empfindliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für Sie nach sich ziehen.

DR. DAMM & PARTNER empfehlen in allen oben genannten Fällen, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen, um die erforderlichen weiteren Schritte sachgerecht zu koordinieren. Wir sind für Sie jederzeit, auch ohne Terminabsprache über unsere Abmahnhotline 04321/39055-11 zu erreichen. Noch während der Beschlagnahme Ihrer Ware sind DR. DAMM & PARTNER unter Umständen in der Lage, für Sie mit dem Gerichtsvollzieher Absprachen zu treffen oder gerichtliche Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten, die für Ihren Geschäftsbetrieb wichtig sind.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt) !

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]

E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung

01. Was ist eine eV?
02. Nach Erhalt einer eV …
03. Zuständiges Gericht
04. (Un-) Zulässige Ziele
05. Eilbedürftigkeit
06. Risiken
07. Schutzschrift
08. Kosten
09. Ordnungsgeld
10. Beschlagnahme
11. Warum zum Rechtsanwalt?

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • LinkaGoGo
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • Oneview
  • YahooMyWeb
  • blogmarks
  • Facebook
  • Netscape
  • Technorati

IMPRESSUMURHEBERRECHTE