04. (Un-) Zulässige Ziele
Mittwoch, 18. Juni 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtÜbersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema einstweilige Verfügung:
01. Was ist eine eV?
02. Nach Erhalt einer eV …
03. Zuständiges Gericht
04. (Un-) Zulässige Ziele
05. Eilbedürftigkeit
06. Risiken
07. Schutzschrift
08. Kosten
09. Ordnungsgeld
10. Beschlagnahme
11. Warum zum Rechtsanwalt?
Eine einstweilige Verfügung kann grundsätzlich nur beantragt werden, um die Unterlassung eines Verhaltens zu erzwingen. Der Antrag ist dagegen in der Regel unzulässig, wenn er auf die Erbringung einer Leistung gerichtet ist. Anderenfalls könnte ein Rechtszustand hergestellt werden, der für den Antragsgegner nicht mehr umkehrbar wäre. Damit würde aber das Hauptsacheverfahren vorweggenommen, welches der einstweiligen Verfügung grundsätzlich vorgehen soll.
Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt) !
Hinweis
Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.
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07. Schutzschrift
08. Kosten
09. Ordnungsgeld
10. Beschlagnahme
11. Warum zum Rechtsanwalt?



















