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11. Markenanmeldung & Kosten

Mit der Markenanmeldung fallen grundsätzlich (1) amtliche Prüfungs- und Eintragungsge- bühren, (2) ggf. Recherchegebühren und (3) rechtsanwaltliche Gebühren an. Im Folgenden werden die Anmeldekosten einer deutschen Marke, also einer Marke, deren Rechtswirkung sich auf den Rechtsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, aufgezeigt. Die Kosten einer Gemeinschaftsmarke (EU) oder internationalen Marke sind höher. Hierüber informieren wir Sie gerne auf Anfrage (Kontakt).

1. Amtliche Gebühren

Die Anmeldegebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen beträgt 300,00 EUR. Für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse fällt eine Gebühr von 100,00 EUR an. Die billigste Markenanmeldung löst damit amtliche Kosten in Höhe von 300,00 EUR, die teuerste Markenanmeldung (in allen Waren- und Dienstleistungsklassen) amtliche Kosten in Höhe von 4.500,00 EUR aus.

2. Recherchekosten

Die Durchführung einer Markenrecherche ist zwar gesetzlich nicht vorgegeben, jedoch in jedem Fall empfehlenswert, da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei Anmeldung der Marke nicht überprüft, ob identische oder ähnliche Marken bereits eingetragen wurden oder zur Eintragung angemeldet wurden. DR. DAMM & PARTNER bieten daher Markenrecherchen an. Der Mandant kann auf deren Umfang und Kosten Einfluss nehmen. Die Markenrecherche gibt Aufschlüsse darüber, ob im Zeitpunkt der Markenanmeldung bereits identische oder zum Verwechseln ähnliche Marken bestehen. Ist dies der Fall, wird der Mandant von uns auf die Möglichkeit einer Abänderung der einzutragenden Marke angesprochen.

Eine Markenanmeldung trotz Bestehens einer älteren (sog. „prioritätsälteren“) Marke eines Dritten kann zu empfindlichen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen (auch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) des Dritten gegenüber dem Markenanmelder führen. Diese Kosten übersteigen die Kosten der Markenrecherche und deren Auswertung um ein Vielfaches.

Die konkreten Kosten der Markenrecherche hängen davon ab, ob eine reine Identitätsrecherche durchgeführt werden soll oder ob auch ähnliche Marken einbezogen werden sollen. Bei Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Beratung durch die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER beginnen die Recherchekosten bei 300,00 EUR zzgl. MwSt.

3. Rechtsanwaltskosten

Die Beteiligung von DR. DAMM & PARTNER bei Ihrer Markenanmeldung ist gleichermaßen empfehlenswert. Sie ist im Ergebnis auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll. Die Schutzfähigkeit der Marke wird ebenso geprüft, wie der Recherchebericht fachkundig ausgewertet wird. Die Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, einschließlich erforderlicher Nachbesserungen, wird dem Mandanten vollständig abgenommen. Die Kosten für den Einsatz eines Rechtsanwalts betragen in der Regel einen Bruchteil der Kosten, die durch eine rechtsanwaltliche Abmahnung des Gegenanwalts (Abmahnung) entstehen. Bitte beachten Sie auch, dass die Gegenseite bei markenrechtlichen Auseinandersetzungen einen Patentanwalt hinzuziehen kann, der grundsätzlich die gleichen Kosten auslöst, wie ein Rechtsanwalt, so dass sich Ihr diesbezüglicher Schaden verdoppelt. Wir verstehen unsere Dienstleistung keinesfalls als billig, aber in jedem Falle als für Sie preiswert. Die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung beginnen bei 250,00 EUR zzgl. MwSt.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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