IT-Recht. IP-Recht. 360°

13. Beginn des Urheberrechts

a. Beginn

Das Urheberrecht beginnt oder entsteht – da es sich nicht um ein Registerrecht handelt – mit Schöpfung des jeweiligen Werkes, also faktisch, durch eine bestimmte Handlung. Bei mehreren Urhebern entsteht das Urheberrecht mit der letzten, das jeweilige Werk bzw. die jeweiligen selbständigen, für sich stehenden Werkteile fertigstellenden Handlung.

b. Nachweis

Eine andere Frage ist es, wie der Entstehungszeitpunkt des Werkes im oder für den Streitfall nachgewiesen werden kann. Hier bestehen mehrere Möglichkeiten, um eine Priorität des Werkes beweissicher zu dokumentieren.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

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