Ab dem 13.12.2014 ist die Lebensmittelinformationsverordnung für Verbraucher (LMIV) zu beachten

veröffentlicht am 23. Juli 2014

Ab dem 13.12.2014 sind Verkäufer von Lebensmitteln verpflichtet, für Verbraucher bestimmte Informationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vorzuhalten. Diese beruht auf der europäischen EU-VO Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, hier). Für vor dem 13.12.2014 in den Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete Produkte gilt gemäß Art. 54 LMIV eine Abverkaufsfrist, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Artikelbeschreibungen im Internet von den jeweiligen Onlinehändlern bereits am 13.12.2014 geändert sein müssen. Onlinehändler müssen demnach in der Artikelbeschreibung auf die Zutaten der angebotenen Lebensmittel hinweisen.

Colorandi causa: Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ersetzt in Deutschland die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und die Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV). Die Irreführungstatbestände der §§ 11, 12 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden nunmehr – teilweise modifizert – in Art. 7 LMIV integriert.

I