Abmahnung der Kanzlei U + C wegen Porno-Streaming auf RedTube.com

veröffentlicht am 9. Dezember 2013

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDerzeit mahnt die Kanzlei U + C Internetnutzer ab, die über die Website RedTube sog. Streams mit pornographischem Inhalt betrachtet haben. Es handelt sich u.a. um das Werk „Hot Stories“ des Unternehmens The Archive AG. Beim Streaming werden die gestreamten Videofilme vom Nutzer nicht vor dem Betrachten auf den eigenen PC heruntergeladen, sondern nur insoweit in den Zwischenspeicher des jeweiligen PCs heruntergeladen, dass ein Betrachten „im Internet“ möglich ist.


Es ist höchst streitig, ob das Streaming aus Nutzersicht überhaupt urheberrechtswidrig ist. Gemäß § 53 UrhG sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Allenfalls für das Vorhalten von Streaming-Angeboten (etwa durch die Betreiber von kinox.to oder movie2k.to) werden urheberrechtswidriges und auch strafbares Verhalten diskutiert. Auch betrachten wir die Quelle für die in den Abmahnungen aufgeführten IP-Adressen als sehr kritisch.

Die der Abmahnung beiliegende vorbereitete Unterlassungserklärung sollten Sie ohne vorherigen rechtsanwaltlichen Rat nicht abgeben. Ebenso wenig sollten Sie die geforderten Kosten, die für Sie möglicherweise als „noch tragbar“ erscheinen, bezahlen. Gefordert wird eine 1,3-fache Geschäftsgebühr zu einem Streitwert von 1.080,50 EUR von 149,50 EUR, eine sog. TK-Pauschale in Höhe von 20,00 EUR sowie Schadensersatz von 15,50 EUR. Die Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung belaufen sich dagegen pauschal auf 65,00 EUR. Sowohl der Streitwert als auch der Schadensersatz sind ungewöhnlich niedrig angesetzt, dies offensichtlich zu dem Zweck, die Abgemahnten dazu zu motivieren, den Forderungen der Kanzlei U+C ohne (!) vorherige Einholung von Rechtsrat nachzukommen. Sie sollten die Abmahnung unter keinen Umständen einfach ignorieren oder den Verlockungen einer vermeintlich geringen Kostenlast unversehens nachgeben! Wir helfen Ihnen gerne weiter; rufen Sie uns an oder übersenden Sie uns Ihre Abmahnung (hier)!

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