Suchen im Titel   Suchen im Titel und Text
(Hilfe zur Eingabe von Suchanfragen)

Allgemeines

 Tipps & Erste Hilfe

 Wir überprüfen Ihren Shop!

 Wir sind bundesweit tätig! *

FAQ Abmahnung Filesharing

 Wer mahnt ab?

 Was ist zu tun?

 Warum Sie uns mandatieren?

     01. Erfahrung
     02. Flexibilität
     03. Fachanwalt

FAQ Abmahnung Onlinehandel

 FAQ Abmahnung

 FAQ Abmahnungsmissbrauch

 FAQ Kostenrisiko bei Abmahnung

 FAQ Geht es auch ohne Anwalt?

Special: Was ist ein Fachanwalt?

 Allgemein

 FA für Gewerbl. Rechtsschutz

 FA für IT-Recht

FAQ Klage / einstw. Verfügung

 Unterlassungsklage

 Einstweilige Verfügung

 Zuständigkeit des Gerichts

FAQ nach Rechtsgebieten

 AGB-Recht

 Designrecht


 Domainrecht

 Informationspflichten


 Jugendschutzrecht


 Markenrecht

 Urheberrecht

 Verpackungsverordnung

 Wettbewerbsrecht


FAQ Handelsplattformen

 Amazon®-Recht

 eBay®-Recht

FAQ Werbung im Internet

 Merchant & Affiliate

 Newsletter & E-Mails

 Google®

 Schutz vor unerbetener Werbung


RSS-Feed V0.92 abonnieren
RSS-Feed V2.0 abonnieren



08. Checkliste: Abmahnung

Mittwoch, 9. April 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

a. In Eilfällen

Sobald Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie bestimmte Schritte unverzüglich un- ternehmen, um Kosten- und Rechtsnachteile vermeiden zu können. Eine Kurzfassung der 6 Schritte, die erforderlich sind, um mit einer Abmahnung sachgerecht umzugehen, finden Sie im Abschnitt “*Was ist bei Eilfällen zu tun?*” im Unterabschnitt “1. bei Abmahnung” (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: 1. bei Abmahnung).

Das Risiko einer Abmahnung ist insbesondere dann gegeben, wenn Sie eine eigene Website oder Homepage mit Webseiten unterhalten, auf den Waren verkauft oder versteigert werden (Onlineshop, Internethandelsplattform, z.B. eBay oder Amazon), ggf. unter Zuhilfenahme von Fotos oder/und besonders “zugkräftigen” Werbeaussagen.

b. Checkliste gelesen - Anwalt nicht mehr nötig?

Die nachstehende Checkliste versetzt Sie in die Lage, das mit einer Abmahnung für Sie verbundenen finanziellen und rechtlichen Gefahren vorab einschätzen zu können. Die Check- liste ersetzt allerdings nicht die individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall. Wäre die nachfolgende Checkliste ein Mittel für unsere potentiellen Mandanten, den Rechtsrat eines erfahrenen Rechtsanwalts zu ersetzen, würde sie von DR. DAMM & PARTNER nicht im Internet veröffentlicht werden. Andere Rechtsanwaltskanzleien verhalten sich hier nicht anders. Erzielen wir für Sie rechtliche oder/und wirtschaftliche Vorteile, erwarten wir hierfür honoriert zu werden und verinnerlichen damit Ihren eigene Geschäftssicht.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist weder teuer noch unnötig, betrachten Sie die finanziellen Folgen und weiteren Konsequenzen, die mit einem erfolglosen “Alleingang” entstehen können. Ein ohne Rechtsanwalt geführtes wettbewerbsrechtliches Verfahren kann für Sie mehr als unerfreulich enden und mehrere tausend Euro an unvorhergesehenen Folgekosten für Sie nach sich ziehen (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kostenrisiko). Sie benötigen die vollständige relevante Rechtsprechung und genaue Kenntnisse der Rechtslage, da bereits ein Detailfehler oft gravierende Folgen bedeutet. Bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zu zahlende Vertragsstrafen - die Sie auch dann zu zahlen haben, wenn der behauptete Rechtsverstoß nicht vorlag (!) - betragen in der Regel ein Mehrfaches dessen, was DR. DAMM & PARTNER von Ihnen als Honorar erhalten würde. Sie sollten Ihr Geld vom ersten Moment an richtig investieren.

c. Checkliste

aa.
An welchem Datum haben Sie die Abmahnung erhalten? Liegen Absende- und Zustelldatum deutlich auseinander?

bb.
In welcher Form haben Sie die Abmahnung erhalten (einfacher Brief, Fax, Einscreiben, E-Mail)?

cc.
Ist Ihr Unternehmen / Ihre Firma / Ihre Person richtig bezeichnet?

dd.
Liegt der Abmahnung eine Vollmacht bei?

ee.
Ist der Abmahnende und sein Geschäftsbetrieb in öffentlichen Verzeichnissen zu finden?

ff.
Bietet der Abmahnende vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen an?

gg.
Bietet der Abmahnende zwar keine vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen an, nimmt er aber gemeinschaftliche Interessen war (Verband, Wettbewerbsverein) und ist er zur Abmahnung auch berechtigt?

hh.
Bezeichnet die Abmahnung den Sachverhalt ausreichend?

jj.
Sind Sie oder Ihr Unternehmen für das abgemahnte Verhalten verantwortlich?

kk.
Enthält die Abmahnung die Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall, dass eine ausreichende Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird?

ll.
Ist die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung nach Erhalt der Abmahnung ausreichend?

mm.
Stellt das abgemahnte Verhalten einen Wettbewerbsverstoß oder/und einen Rechtsverstoß dar?

nn.
Liegt der Abmahung der Entwurf einer Unterlassungserklärung bei?

oo.
Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst?

pp.
Kann die Unterlassungserklärung zukünftig tatsächlich erfüllt werden?

qq.
Ist die für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die abgegebene Unterlassungserklärung geforderte Vertragsstrafe zu hoch?

rr.
Fordert der in eigener Sache abmahnende Onlinehändler eine Aufwandsentschädigung?

ss.
Ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Abmahnung angemessen?

tt.
Ist die geforderte Geschäftsgebühr der anwaltlichen Abmahnung angemessen?

d. Verhaltensweisen

Unabhängig von den nachfolgend aufgezeigten Verhaltensmöglichkeiten, empfehlen DR. DAMM & PARTNER angesichts der hohen finanziellen Risiken grundsätzlich die anwaltliche Beratung und Unterstützung.

aa.
Sie können die Abmahnung ignorieren, und darauf hoffen, dass der Abmahnende nicht motiviert ist, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen. Ggf. können Sie eine Schutzschrift (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: Schutzschrift). hinterlegen, deren Inhalt und Hinterlegung jedoch bedacht sein will, um überhaupt Aussicht auf Erfolg zu haben.

bb.
Sie können mit dem Abmahner oder dessen Anwalt über die Abmahnung “verhandeln”, etwa über eine Fristverlängerung oder den Inhalt der Unterlassungserklärung, was widrigstenfalls für Sie zu keiner Verbesserung oder sogar Verschlechterung führen und die entstandenen Rechtsanwaltskosten erhöhen kann.

cc.
Sie können - auch ohne Verhandlung - die Unterlassungerklärung abgeben und die ggf. geforderten Rechtsanwaltskosten begleichen. Die Unterlassungserklärung gilt dann 30 Jahre lang und löst eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung aus, selbst wenn dieser schuldlos geschieht oder der Rechtsverstoß nie vorlag. Möglicherweise gewinnt die Gegenseite von Ihnen durch die anstandslose Abgabe der Unterlassungserklärung und Begleichung der Kosten den Eindruck, dass mit Ihnen bei Abmahnung “leichtes Geld” zu verdienen ist, und mahnt Sie in Zukunft erneut ab.

dd.
Sie können - auch ohne Verhandlung - die Unterlassungserklärung abwandeln und in abge- wandelter Form abgeben. Ist die Abwandlung zu weitreichend, können auf Seiten des Abmahnenden Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung bestehen. In der Folge kann gegen Sie ein gerichtliches Verfahren mit weiteren empfindlichen Folgekosten eröffnet werden.

DruckversionDie vorliegende Abmahnungs-Checkliste können Sie als .pdf-Datei hier (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: Checkliste-Abmahnung) herunterladen oder aber durch einmaliges Anklicken des links stehenden Logos.

.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Mail damm@damm-legal.de
Web www.damm-legal.de

Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung

Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema Abmahnung (Links):

01. Was ist eine Abmahnung?
02. Die Unterlassungserklärung
03. Die einstweilige Verfügung
04. Die Unterlassungsklage
05. Das Kostenrisiko
06. Der Abmahnungsmissbrauch
07. Geht es auch ohne Anwalt?
08. Checkliste: Abmahnung
09. Abmahnungsschutz für eBay
10. Abmahnungsschutz für Amazon

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Bloglines
  • Google Bookmarks
  • LinkaGoGo
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • Oneview
  • YahooMyWeb
  • blogmarks
  • Facebook
  • Netscape
  • Technorati

IMPRESSUMURHEBERRECHTE