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10. Abmahnschutz für Amazon

Mittwoch, 9. April 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

a. Risikobereiche

Produkteinstellungen bei Amazon können kostenpflichtig abgemahnt werden. Gegenstand der Abmahnung sind in der Regel wettbewerbswidrige Artikelbeschreibungen (rechtswidrige Werbung), unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und fehlende oder fehlerhafte Pflichtinformationen für Verbraucher (z.B. Widerrufsbelehrung).

b. Einmaliger Schutz: Webcheck

Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE überprüft im Rahmen eines Webchecks eine bestimmte Anzahl von Interneteinzelangeboten auf rechtliche Mängel. Gegebenenfalls erhält der Mandant zur Überarbeitung seines Internetangebotes rechtliche Formulierungsvorschläge. Soweit erwünscht, erarbeiten DR. DAMM & PARTNER auch rechtswirksame und effektive Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mandanten oder überarbeiten bestehende AGB. Abgerundet wird der Webcheck durch eine Unterstützung des Mandanten bei der technischen Einbindung der erstellten/überarbeiteten AGB und Pflichtinformationen. Fallweise werden Vorschläge für eine technisch-kaufmännische Optimierung seines Angebotes unterbreitet, wobei die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER auf ihre langjährige Erfahrung im Umgang mit Onlinehändlern zurückgreift. Die anwaltliche Überprüfung des Warenangebotes, das über einen Onlineshop oder eine Handelsplattform im Internet vorgehalten wird, ist nur der erste Schritt zu einem abmahnungsfreien Geschäftsalltag des Onlinehändlers. Notwendig ist eine fortlaufende Aktualisierung rechtlicher Texte und eine fortlaufende Überprüfung von Artikelbeschreibungen (soweit nicht stets gleichbleibend), da sich die Rechtsprechung mit nahezu jedem wettbewerbsrechtlichen Beschluss eines Landgerichtes täglich ändert und auch die ständige Fortentwicklung der Gesetzeslage zu ständig neuen Verhaltenspflichten im Onlinehandel führt.

c. Fortlaufender Schutz: Update-Vertrag

Dem Nicht-Juristen und auch vielen Anwälten ohne fachspezifische Erfahrung fehlen in der Regel die notwendigen Kenntnisse, um Änderungen der Rechtslage zu erkennen und Onlineangebote dementsprechend zu modifizieren. Hinzu kommt, dass eine solche Tätigkeit mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, der dem Onlinehändler für den Betrieb seines Onlinehandels fehlt. DR. DAMM & PARTNER Rechtsanwälte bieten daher auf vielfache Nachfrage einen Update-Vertrag für Mandanten an, die Interesse daran haben, sich die von DR. DAMM & PARTNER überprüften Inhalte laufend an die aktuelle Rechtsprechung anpassen zu lassen. Die näheren Einzelheiten zum Umfang des Update-Vertrages finden Sie unter folgendem Link: ( Update-Service.

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Mail damm@damm-legal.de
Web www.damm-legal.de

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Montag - Freitag
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Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
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Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema Abmahnung (Links):

01. Was ist eine Abmahnung?
02. Die Unterlassungserklärung
03. Die einstweilige Verfügung
04. Die Unterlassungsklage
05. Das Kostenrisiko
06. Der Abmahnungsmissbrauch
07. Geht es auch ohne Anwalt?
08. Checkliste: Abmahnung
09. Abmahnungsschutz für eBay
10. Abmahnungsschutz für Amazon




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