AG Berlin-Mitte: Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Facebook Ireland Ltd.

veröffentlicht am 23. August 2017

AG Berlin-Mitte, Versäumnisurteil vom 08.03.2017, Az. 15 C 364/16
Art. 18 Abs.1 EuGVVO, Art. 6 ROM-I-VO

Das AG Berlin-Mitte hat entschieden, dass gegen die Facebook Ireland Ltd. mit Sitz in Irland unter Zustellung einer in deutscher Sprache gehaltenen Klageschrift vor einem deutschen Gericht geklagt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung hier (AG Berlin-Mitte – Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Facebook Ireland Ltd.).


Haben Sie ein rechtliches Problem mit Facebook?

Werden Sie von Ihrem Facebook-Account ausgeschlossen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Recht für die Facebook-Plattform bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.


I