AG Bochum: Nur 100,00 EUR Schadensersatz für fragmentarischen Upload eines Musikstücks und 83,54 EUR Abmahnkosten

veröffentlicht am 18. November 2014

AG Bochum, (Hinweis-) Beschluss, Az. 70 C 27/14
§ 97 UrhG, § 97a UrhG

Das AG Bochum hat entschieden, dass bei urheberrechtswidrigem „fragmentarischem“ Hochladen („Upload“) eines Musikstücks grundsätzlich ein Schadensersatzbetrag von nicht mehr als 100,00 EUR anzusetzen ist und der Gegenstandswert für die außergerichtlich erfolgte Abmahnung nach der doppelten Lizenzgebühr zu berechnen ist, im vorliegenden Fall 46,41 EUR.

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