AG Dresden, Urteil vom 05.01.2010, Az. [anonym]
§§ 106, 108a, 110 UrhG
Das AG Dresden hat einen sog. First Seeder, also einen Filesharer, der erstmalig einen raubkopierten Film in ein P2P-Netzwerk einstellte, zu 180 Tagessätzen je 15 EUR Geldstrafe verurteilt. Der 41-jährige Angeklagte hatte am 19.04.2007 den Kinofilm „Sunshine“ in einem BitTorrent-Netzwerk zum Download freigegeben. Darüber hinaus entschied das Amtsgericht, dass eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vorgelegen habe, da der Angeklagte über seine Website illegal vervielfältige Filme und Software zum Download angeboten hatte und durch Schaltung von Werbung auf dieser Seite für sich eine Einnahmequelle eröffnet hatte. Diverse Notebooks des Angeklagten wurden als Tatwerkzeuge eingezogen und vernichtet.