AG Düsseldorf: Filesharing – Kein Schadensersatzanspruch des Lizenzgebers, wenn dieser keine Rechte zur Internet-Verwertung besitzt

veröffentlicht am 23. September 2015

AG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2015, Az. 57 C 9732/14
§ 97 UrhG; § 287 ZPO

Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Inhaber von Nutzungsrechten keine Ansprüche gegen einen Verletzer wegen illegalen Filesharing geltend machen kann, wenn er die Rechte zur Internet-Verwertung eines Werkes gerade nicht besitzt. Ist er lediglich Inhaber der Rechte zum DVD-Vertrieb eines Films, komme eine Lizenzanalogie zur Berechnung von Schadensersatz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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