AG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2015, Az. 57 C 9732/14
§ 97 UrhG; § 287 ZPO
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Inhaber von Nutzungsrechten keine Ansprüche gegen einen Verletzer wegen illegalen Filesharing geltend machen kann, wenn er die Rechte zur Internet-Verwertung eines Werkes gerade nicht besitzt. Ist er lediglich Inhaber der Rechte zum DVD-Vertrieb eines Films, komme eine Lizenzanalogie zur Berechnung von Schadensersatz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung hier.