AG Duisburg: Anklageerhebung gegen Hacker, die u.a. unveröffentlichte Musiktitel per Trojaner von PCs der Künstler Lady Gaga, Maria Carey, Leona Lewis und Kesha „gesaugt“ und verkauft haben / Filesharing Extreme

veröffentlicht am 11. März 2011

Das Amtsgericht Duisburg hat in einer Pressemitteilung vom 10.03.2011 mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen zwei junge Männer aus Duisburg und Wesel Anklage beim Amtsgericht Duisburg – Jugendschöffengericht – erhoben hat. Zitat: „Den beiden jetzt 18 und 23 Jahre alten Angeschuldigten werden insgesamt 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sowie 98 Fälle des Ausspähens von Daten zur Last gelegt. Sie sollen sich im Zeitraum 2009 bis 2010 unter Nutzung von Schadsoftware (Trojanern) unbefugt Zugang zu fremden Computern bzw. E-Mail- und Datenaccounts im Umfeld der Musikindustrie verschafft und Musikdateien, insbesondere unveröffentlichte Songs bekannter Interpreten, ausgespäht und unveröffentlichte Lieder zum Verkauf bzw. zum Download angeboten haben. Zum Kauf angeboten wurden u.a. Songs von Künstlern wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha. Die Staatsanwaltschaft geht von nachgewiesenen Veräußerungserlösen von mehr als 15.000 EUR aus.

Einem der beiden Angeschuldigten wird weiterhin zur Last gelegt, private Fotos vom Computer der Sängerin Kesha heruntergeladen zu haben. Mit der angedrohten Veröffentlichung dieser Fotos soll er diese dazu veranlasst zu haben, für ihn einen sog. „shout out“ bzw. „drop“, d.h. eine persönliche Widmung, aufzunehmen, den er dann in von ihm bearbeitete Musikdateien einbaute, um seinen Bekanntheitsgrad in der Hackerszene zu steigern. Die beiden Angeschuldigten haben die ihnen zur Last gelegten Taten weitgehend eingeräumt. Ein Verhandlungstermin ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht anberaumt.“

Was wir davon halten? Nicht nur das die Musiktitel heruntergeladen (allerdings nicht per P2P-Client aus einem Torrent, sondern per Computervirus) und zugleich öffentlich zugänglich gemacht wurden – sie sollen auch verkauft worden sein. Und das wohl nicht zum Charity-Preis. Diese Form von Urheberrechtsverstoß wäre schon „Filesharing Extreme“. Angesichts der Tatsache, dass es sich auch um unveröffentlichte Titel der Musikindustrie handelte und diese gezwungen war, die Titel schleunigst auf den Markt zu „werfen“, könnte hier durchaus ein Millionenschaden entstanden sein. Dagegen sind die 450,00 EUR von Nümann Lang ein Taschengeld. Allerdings will der Rechtsanwalt eines der Angeschuldigten nichts von Erpressung wissen und mahnt zur Besonnenheit bei der Berichterstattung. Wir raten allen Interessenten an diesem „Sport“ davon, sich eine alternative Freizeitbetätigung zu suchen.

I