AG Essen: Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen

veröffentlicht am 15. September 2010

AG Essen, Urteil vom 09.03.2010, Az. 11 C 510/09
§§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Das AG Essen hat entschieden, dass ein Händler seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann in den Vertrag mit dem Verbraucher (Kunden) wirksam einbeziehen kann, wenn er auf seinem Geschäftspapier, dass er auch in seinen Geschäftsstellen verwendet, zunächst auf die Geltung seiner AGB hinweist und die AGB sodann im Internet hinterlegt. Es sei für den Kunden zumutbar, die AGB im Internet aufzurufen. Im Übrigen entspreche es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die AGB üblicherweise in der Geschäftsstelle vorgehalten würden, so dass Sie dort erbeten werden könnten. Auf die Entscheidung hingewiesen hatten die Kollegen von Klein & Partner.

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