AG Hamburg, Urteil vom 27.06.2011, Az. 36 A C 172/10
§§ 19a, 85, 97a Abs. 1 S. 2 UrhG
Das AG Hamburg hat entschieden, dass bei dem Upload eines aktuellen Musikalbumgs in ein Filesharing-Netzwerk ein Schadensersatz von 2.250,00 EUR, nämlich 150,00 EUR je Titel, anfallen kann. Die Beschränkung des Schadensersatzes auf 15,00 EUR, welche das AG Hamburg ebenfalls festgesetzt hatte (hier), komme hier nicht zum Tragen, da es sich in dem anderen Fall um mehr als 15 Jahre alte Titel gehandelt habe. Zum Volltext der Entscheidung (hier).