AG Köln: Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch?

veröffentlicht am 24. April 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 139 C 283/11
§ 3 ZPO, § 34 BDSG

Das AG Köln hat den Streitwert für einen gerichtlich durchgesetzten datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch auf 1.500,00 EUR festgesetzt, nachdem der Beklagte dem Kläger Newsletter ohne vorherige Einwilligung übersandt hatte. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der IT-Blawg (hier).

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