AG Neumünster: Negative eBay-Bewertung, die sich gegen rechtskonformes Handeln des Verkäufers richtet, führt zur Schadensersatzpflicht des Bewertenden

veröffentlicht am 26. Mai 2010

AG Neumünster, Urteil vom 23.03.2010, Az. 32 C 53/10
§§ 241 Abs. 2; 280 Abs. 1 BGB

Das AG Neumünster hat entschieden, dass die sachlich falsche negative Bewertung „Ware gut aber Verkäufer verlangt nach Ausweis und Kontodaten trotz PayPalzahlung“ zum Schadensersatz – hier: Rechtsanwaltskosten und amtliche Gebühren einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt – verpflichtet. Der Beklagte war den fraglichen Kaufvertrag unter einer falschen Identität eingegangen, hatte dann allerdings die nachvertragliche Korrespondenz unter seiner tatsächlichen Identität geführt. Mit der unstreitig verlangten Identitätsprüfung habe die Klägerin lediglich eine Kontrolle vorgenommen, die ihr oblegen habe.

Diese Obliegenheit dürfe nicht negativ zu Lasten der Klägerin ausgelegt werden, so dass eine Behauptung, die dieses Vorgehen kritisiere, gelöscht werden müsse. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Auseinandersetzung von einiger rechtlicher Schwierigkeit gehandelt habe, habe die Klägerin den Einsatz von Rechtsanwälten zur Verfolgung ihres Schadensersatzanspruchs, der auf die Löschung gerichtet gewesen sei, für gerechtfertigt halten dürfen.

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