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AG Ravensburg: 10.000 EUR Streitwert für unberechtigte Nutzung eines Stadtplanausschnitts

AG Ravensburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 5 C 471/09
§§ 15, 16, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG, § 3 ZPO

Das AG Ravensburg hat entschieden, dass die unberechtigte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Stadtplanausschnittes einen Streitwert von 10.000,00 EUR rechtfertigt. Grund hierfür sei u.a. die große Nachahmungsgefahr in Form eines verbreiteten leichtfertigen Umgangs mit den Urheberrechten anderer. Die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung noch nicht rechtskräftige Entscheidung liegt uns nicht im Volltext vor. Gleichwohl sollte einer pauschalen Übertragung dieser Rechtsansicht auf vermeintlich gleich gelagerte Fälle mit Vorsicht begegnet werden. Insbesondere darf nach deutschem Recht der Einzelne (noch) nicht als Abschreckungsexempel für die Allgemeinheit herangezogen und zu diesem Zweck ein Streitwert besonders hoch angesetzt werden (Links: OLG Schleswig, andere Auffassung: KG Berlin, OLG Hamburg). Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Roger Gabor.

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