AG Wesel: Auch vor Inkrafttreten von § 15a RVG keine Anrechnung der Geschäftsgebühr mehr

veröffentlicht am 2. Juli 2009

AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07
§ 15a RVG


Das AG Wesel hat entschieden, dass
die Rechtsprechung des BGH zur Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr (u.a. BGH, 07.03.2007, Az. VIII ZR 86/06) keine Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet, da der Gesetzgeber „in Kürze“ einen § 15 a RVG einführen werde, der die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich verbiete. Aus der Begründung der Gesetzesänderung gehe eindeutig hervor, dass diese Verfahrensweise bereits mit Einführung des RVG gewollt gewesen sei. Damit sei mit der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag eine Bindungswirkung der einschlägigen anderslautenden Urteile des BGH nicht mehr gegeben.


Amtsgericht Wesel

Kostenfestsetzungsbeschluss

In dem Rechtsstreit

gegen

sind auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Duisburg vom 19.03.2009 (Aktenzeichen 11 S 102/08) und auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Wesel vom 02.06.2008 von der Klägerin 969,74 EUR – neunhundertneunundsechzig Euro und vierundsiebzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 02.04.2009 an die Beklagte zu erstatten. Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Die dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Titel sind vorläufig vollstreckbar. Abgesetzt wurde die Terminsgebühr der 2. Instanz, da ein Termin erkennbar nicht stattgefunden hat und auch nicht hätte stattfinden müssen.

Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgte nicht. Der Gesetzgeber wird in Kürze einen § 15 a RVG einführen, der die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich verbietet. Aus der Begründung der Gesetzesänderung geht eindeutig hervor, dass diese Verfahrensweise bereits mit Einführung des RVG gewollt war. Damit ist mit der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag eine Bindungswirkung der einschlägigen anderslautenden Urteile des BGH nicht mehr gegeben.

Zu diesem Thema finden Sie bei uns folgende Urteile:
AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.2009, Az. 2 C 156/09 (Link: AG Bruchsal)
LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09
(Link: LG Berlin)
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 8 W 339/09
(Link: OLG Stuttgart)
OLG Celle, Beschluss vom 26.08.2009, Az. 2 W 240/09 (Link: OLG Celle)

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