01. Was sind AGB?
Donnerstag, 5. Juni 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht 01. Was sind AGB?
02. Exotische AGB-Formen
03. Gestaltung wirksamer AGB
04. AGB richtig einbinden
05. Unzulässige AGB-Klauseln
06. Abmahnung von AGB
a. Definition
Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert werden und welche die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Ver- tragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
b. Individuelle Vereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen indes nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Die Anforderungen der Rechtsprechung an das Vorliegen individuell ausgehandelter Vertragsbedingungen sind allerdings derzeit derart hoch angesetzt, dass ein Klauselwerk in der Regel dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) unterfällt.
Individuelle Vertragsabreden, auch mündlich getroffene, haben immer Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So kann ein mündlich getroffener Vertrag über eine Warenlieferung auch dann wirksam sein, wenn auf Grund einer “Schriftformklausel” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vereinbarungen über Warenlieferungen nur in schriftlicher Form wirksam sein sollten. Denn mit dem mündlich getroffenen Vertrag wurde eine “individuelle Vertragsabrede” getroffen, die im Zweifel auch eine Aufhebung der “Schriftformklausel” zumindest für das konkrete Geschäft beinhaltet.
Hinweis
Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.
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