Aktuelle Übersicht an Prozessfinanzierern

veröffentlicht am 19. Februar 2009

Ist der Streitwert hoch, die eigene Börse aber eher beschränkt oder sind einfach die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Auseinandersetzung zu ungewiss, wird häufig die Einbindung eines Prozessfinanzierers erwogen. In diesem Bereich gibt es diverse Unternehmen, die, insbesondere was den Mindeststreitwert und die Erfolgsbeteiligung am Erlös (in der Regel zwischen 20 – 30 %) angeht, ganz unterschiedliche Angebote vorhalten. Der Deutsche Anwaltverein hat eine Übersicht der am Markt befindlichen Prozessfinanzierer online gestellt. Finanziert wird ab einem Streitwert von 19.000,00 EUR (aktualisiert: Übersicht Stand 29.09.2014).

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