APPLE: Abmahnung wegen irreführendem „AppleCare Protection Plan“-Garantieversprechen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

veröffentlicht am 19. März 2012

Verbraucherschutzorganisationen, die sich im Europäischen Dachverband Bureau Européen des Unions de Consommateurs (BEUC) zusammengeschlossen haben, haben nach dessen Pressemitteilung PR 2012/010 die Firma Apple flächendeckend wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Bezug auf den „AppleCare Protection Plan“ abgemahnt. In Deutschland ist die Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ausgesprochen worden; die Frist für die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung endet am 30.03.2012 (hier).

In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass Apple in einem von dem italienischen Verbraucherschutzverband Altroconsumo angestrengten Verfahren vor der Italienischen Wettbewerbsaufsicht („Italian Competition Authority“) bereits zu einer Strafe von 900.000,00 EUR wegen EU-rechtswidrigen Wettbewerbsverhaltens verpflichtet worden sei. Auch dabei sei es darum gegangen, dass Apple prominent mit der 1-Jahres-Herstellergarantie geworben habe ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass dem Verbraucher eine automatische und kostenfreie Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zur Verfügung stehe. Apple hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt; die Verhandlung über das Ordnungsgeld findet am 21.03.2012 statt.

Zur aktuellen Abmahnung erklärt der vzbv: „Wer auf der deutschen Website von Apple Produkte bestellt, dem empfiehlt das Unternehmen den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den so genannten AppleCare Protection Plan. Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“ Diese Garantie lässt sich Apple teuer bezahlen: So kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro.“

Nach Auffassung der deutschen Verbraucherschützer werde insoweit aber nicht ausreichend, wie § 477 Abs. 1 Nr. 1 BGB es vorschreibe, „auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers“ hingewiesen. In der Folge drohe die Gefahr einer Irreführung. Der Verbraucher könne nach Ablauf des Garantiezeitraums von der Geltendmachung seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte abgehalten werden.

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