Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLAD) hat für die unzureichende vertragliche Ausgestaltung einer Auftragsdatenverarbeitung nach eigenen Angaben ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe erlassen. Das betreffende Unternehmen hatte in seinen schriftlichen Aufträgen mit mehreren Auftragsdatenverarbeitern keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festgelegt. Vielmehr enthielten die Vereinbarungen nur bestimmte pauschale Aussagen und Wiederholungen des Gesetzestextes, was das BayLAD für nicht zureichend hielt. Zur Pressemitteilung des BayLAD vom 20.08.2015 hier.
BayLAD: Hohes Bußgeld für unzureichende Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
veröffentlicht am 14. September 2015