BGH: Apples Patent zur Entsperrung eines Smartphone-Touchscreens ist nichtig / Entsperrbild

veröffentlicht am 20. April 2016

BGH, Urteil vom 25.08.2015, Az. X ZR 110/13
Art. II § 6 S. 1 Nr. 1 IntPatÜbkG; Art. 56 Satz 1 EPÜ

Der BGH hat entschieden, dass das europäische Patent 1 964 022 der Apple Inc. zur Entsperrung eines Touchscreens wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit nichtig ist. Der Gegenstand des Patentanspruchs  beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Die Merkmale 1 bis 4 ergäben sich für den Fachmann, bei dem es sich um einen berufserfahrenen Entwicklungsingenieur für Benutzerschnittstellen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in der Datenverarbeitungstechnik oder Informatik handele, aus der Entgegenhaltung „N1 Quick Start Guide, Version 0.5“. Das darin beschriebene Mobiltelefon Neonode N1 besitze einen berührungsempfindlichen Bildschirm und kenne einen „gesperrten Zustand“ der Benutzerschnittstelle. Zum Entsperren sei zunächst ein „power button“ zu betätigen. Daraufhin erscheine der Hinweis „Right sweep to unlock“. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Apple Patent zur Entsperrung des Smartphone-Touchscreen ist nichtig).


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