BGH: Bei einer Beschwerde durch mehrere Patentinhaber hat jeder die Beschwerdegebühr zu bezahlen

veröffentlicht am 29. September 2015

BGH, Beschluss vom 18.08.2015, Az. X ZB 3/14
§ 6 Abs. 2 PatKostG

Der BGH hat entschieden, dass bei einer Rechtsbeschwerde von mehreren Patentinhabern jeder Patentinhaber die Beschwerdegebühr zu entrichten hat. In den Fällen, in denen das Patentgericht bei einem Einspruch oder einer Beschwerde durch mehrere Beteiligte die Zahlung nur einer Gebühr für unzureichend erachtet, ist nach Auffassung zu prüfen, ob die entrichtete Gebühr zumindest einem der Beteiligten zugeordnet werden kann. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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