BGH: Bestimmung eines Funktionsarzneimittels darf nicht mit Erwägungen für ein Präsentationsarzneimittel erfolgen

veröffentlicht am 7. Januar 2016

BGH, Urteil vom 25.06.2015, Az. I ZR 205/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ArzneimittelG, Art. 1 Nr. 2 lit. b EU-RL 2001/83/EG

Der BGH hat entschieden, dass die Einordnung eines Präparats als Funktionsarzneimittel nicht auf Umstände gestützt werden darf, die nur für die Einordnung als Präsentationsarzneimittel sprechen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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