BGH: Das Zeichen ® darf nur für eingetragene Marken verwendet werden

veröffentlicht am 17. August 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 219/06
§§ 3, 5 UWG

Der BGH hat entschieden, dass das Zeichen ® nur dann für eine Bezeichnung verwendet werden darf, wenn diese Bezeichnung für den Verwender als Marke eingetragen ist. Der Bevölkerung sei in weiten Kreisen bekannt, dass das genannte Zeichen auf die Registrierung einer Marke hinweise. Ist der Verwender des Zeichens jedoch weder Inhaber der Marke noch besitzt er Nutzungsrechte dafür, sei eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung bei Nutzung des Zeichens gegeben. Etwas anderes kann nach Auffassung des BGH gelten, wenn der Nutzer des Zeichens Inhaber einer ähnlichen Marke ist und diese Marke rechtserhaltend genutzt wird durch die ähnliche Marke mit dem Zusatz ®. Dies sei im Einzelfall zu prüfen.

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