BGH: Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob Onlinehändler für Bio-Lebensmittel zertifiziert sein müssen

veröffentlicht am 26. September 2016

BGH, Beschluss vom 24.03.2016, Az. I ZR 243/14
Art. 28 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 834/2007

Der BGH hat entschieden, dass die Frage, ob Onlinehändler, die „Bio“-Erzeugnisse vertreiben, der Zertifizierungspflicht durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen unterliegen, durch den EuGH geklärt werden muss und diesem die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Fraglich sei, ob im Falle des Onlinehandels ein „direkter“ Verkauf an Endverbraucher im Sinne der Verordnung Nr. 834/2007 vorliege oder ob dafür die gleichzeitige Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals sowie des Endverbrauchers erforderlich sei. Ausgangspunkt des Streits war ein Onlinehändler, der durch seinen Internetversandhandel für u.a. Grillbedarf auch „Bio-Gewürze“ zum Verkauf anbot. Im Falle eines „Direktverkaufs“ wäre der Onlinehändler von der Zertifizierungspflicht freigestellt. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Onlinehändler für Bio-Lebensmittel).


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