BGH: Der Vertrag über eine Softwareanpassung mit einer Schnittstellen-Programmierung ist als Werkvertrag einzustufen

veröffentlicht am 6. September 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. VII ZR 224/08
§ 631 BGB

Der BGH hat entschieden, dass ein Vertrag über die umfangreiche Anpassung einer Software an die Bedürfnisse der Bestellers und die in diesem Rahmen notwendige Schaffung von Schnittstellen zu einer anderen Software insgesamt als Werkvertrag zu bewerten ist. Es soll dabei darauf hingewiesen werden, dass der BGH die unterlassene Beanstandung vorgenannter vertragstypologischen Einstufung als „zutreffend“ bezeichnet hat, sodann aber auch erklärt hat, dass die Frage, welche rechtliche Qualität dem „Vertrag für ein P. Software-System“ zukomme, dahingestellt bleiben könne, weil die Klägerin auf dessen Grundlage keine Ansprüche geltend gemacht habe.

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