BGH: Ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss bei eBay ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 2. April 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 31. März 2010 – I ZR 34/08
§§ 474, 475 BGB;
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass der vollständige Ausschluss von Gewährleistungsrechten im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern unwirksam ist und eine unlautere Geschäftshandlung darstellt. Dieser „alte Hut“ gelangte wohl vor allem deshalb zum Bundesgerichtshof, weil zwischen den Parteien Streit darüber bestand, ob der Beklagte, wie er sich verteidigte, lediglich an Unternehmen habe verkaufen wollen. Dem erteilte der BGH eine Absage. Verkäufe auf der Internethandelsplattform richteten sich generell auch an Verbraucher.

Der Beklagte habe den Hinweis aber nicht unzweideutig erteilt und keine Vorkehrungen getroffen, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgaben. Gegenüber Verbrauchern habe der Beklagte einen Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nicht wirksam vereinbaren können.

Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf Urteil vom 15.01.2008, Az. 20 U 108/07
LG Wuppertal Urteil vom 01.06.2007, Az. 1 O 379/06

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