BGH: Eintragungsvoraussetzungen für ein Gebrauchsmuster entsprechen denen für ein Patent / Demonstrationsschrank

veröffentlicht am 30. März 2016

BGH, Beschluss vom 20.06.2006, Az. X ZB 27/05
§ 1 GebrMG, § 3 GebrMG 

Der BGH hat entschieden, dass an die Schutzvoraussetzungen für die Eintragung eines Gebrauchsmusters qualitativ die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an ein Patent. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Eintragungsvoraussetzungen Gebrauchsmuster).


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