BGH: Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl kann Tonbänder zur Aufzeichnung seiner Interviews gemäß § 667 BGB herausverlangen

veröffentlicht am 5. November 2015

BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 206/14
§ 667 BGB, § 950 BGB

Der BGH hat entschieden, dass allein durch das Bespielen eines Tonbandes keine neue Sache gemäß § 950 BGB im Wege der „Verarbeitung“ hergestellt wird; allerdings könne unabhängig von der Frage, wem das Eigentum an dem Tonband zustehe, die Herausgabe gemäß § 667 BGB verlangt werden, wenn die Tonbänder zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber erstellt wurden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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