BGH: Fernsehwerbung darf aufs Internet verweisen

veröffentlicht am 16. September 2009

BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06
§ 12 UWG

Der BGH hat entschieden, dass Verkaufsförderungsmaßnahmen wie beispielsweise Geld-zurück-Garantien in der Fernsehwerbung auch verkürzt dargestellt werden können. Zwar müsse der Verbraucher grundsätzlich Gelegenheit haben, sich vor Treffen einer Kaufentscheidung über alle Bedingungen einer Aktion zu informieren. Es sei aber zulässig, in einer Fernsehwerbung, die gemäß der Natur der Sache nur über zeitlich begrenzte Möglichkeiten verfüge, die Werbebotschaft zu vermitteln, für weiterführende Informationen auf eine Internetseite zu verweisen. Voraussetzung dafür sei, dass dieser Hinweis für den Verbraucher gut erkennbar sei. Dafür sei eine Einblendung ausreichend, die Internetadresse auszusprechen, sei nicht erforderlich.

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