BGH: Filesharing-Urteil jetzt im Volltext - Keine Aussage zu Pauschalierung der Abmahnkosten
Das per Pressemitteilung angekündigte Urteil des BGH zur Frage der Störerhaftung für einen WLAN-Anschluss liegt nunmehr - bereits vor der offiziellen Veröffentlichung durch den BGH im Volltext vor. Entgegen aller Hoffnungen hat der BGH die Höhe der Abmahnkosten nicht aufgegriffen und die Entscheidung - allerdings auch nur hinsichtlich des zu Grunde gelegten Streitwerts - der Vorinstanz überlassen. Zitat: “3. Hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten ist der Rechtsstreit ebenfalls noch nicht zur Entscheidung reif. Das Berufungsgericht hat bislang noch nicht geprüft, ob nach dem maßgeblichen Sachverhalt - unzureichende Sicherung eines WLAN-Anschlusses, die zum einmaligen öffentlichen Zugänglichmachen eines einzelnen Titels auf einer Tauschbörse geführt hat - die vom Vertreter der Klägerin angesetzte Geschäftsgebühr auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000 € zu berechnen ist (vgl. etwa LG Hamburg ZUM 2007, 869).” Wir geben den Volltext der Entscheidung hier wieder.
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