BGH: „Freunde werben Freunde“-Prämie einer Apotheke verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz

veröffentlicht am 5. Oktober 2017

BGH, Urteil vom 24.11.2016, Az. I ZR 163/15
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 HWG; § 78 Abs. 1 S. 4 AMG; § 3a UWG; Art. 36 AEUV

Der BGH hat entschieden, dass die Gewährung eines 10%igen Rabatts auf rezeptfreie Produkte einer Apotheke für die Werbung eines Neukunden gegen § 7 Abs. 1 S. 1 HWG verstößt. Dies gelte ebenfalls für eine 10-Euro-Prämie bei Werbung eines Freundes. Es handele sich jeweils um unzulässige Zuwendungen, weil die Prämien von Einkäufen des geworbenen Freundes abhingen. Allerdings sei fraglich, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht mit dem Primärrecht der Union vereinbar sei, soweit es sich auf Arzneimittel erstrecke, die von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheken nach Deutschland geliefert würden. Diesbezüglich könne der Senat nicht abschließend urteilen und verweise deshalb zurück an das Berufungsgericht. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Keine „Freunde werben Freunde“-Werbung für Apotheken).


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