BGH: Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungen

veröffentlicht am 5. Januar 2016

BGH, Urteil vom 09.05.1980, Az. I ZR 76/78
§ 1 UWG a.F. , Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Der BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass der Vertrieb von im Ausland gefertigter Ware, bei deren Herstellung Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden, wie sie im Inland zum Schutz von Arbeitnehmern bestehen, nicht wettbewerbswidrig ist. Entsprechende internationale Übereinkommen sind nicht als Marktverhaltensregelungen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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