BGH: Internationale Zuständigkeit bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet?

veröffentlicht am 5. Juni 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 08.05.2012, Az. VI ZR 217/08
Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

Der BGH hat nach Vorlage an den EuGH (s. hier) entschieden, dass ein deutsches Gericht international zuständig ist für Fragen des Persönlichkeitsrechts, wenn sich der Mittelpunkt der klägerischen Interessen in Deutschland befindet. Vorliegend verlangte der in Deutschland ansässige Kläger von einem österreichischen Medienunternehmen die Unterlassung bestimmter Internetveröffentlichungen (Bericht über Straftaten und Verurteilung unter voller Namensnennung), die ihn nach seiner Ansicht in seinen Rechten verletzten. Es sei darüber hinaus deutsches Recht anwendbar, da der Erfolg der Handlung (Störung der Achtung des Klägers) ebenfalls in Deutschland liege. Im Ergebnis wurde die Klage jedoch abgewiesen, weil der Senat das Recht des Medienunternehmens auf Meinungsfreiheit gegenüber den Rechten des Klägers als überwiegend beurteilte.

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