BGH: Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit um ein teilnichtiges Patent

veröffentlicht am 10. Oktober 2016

BGH, Beschluss vom 12.09.2016, Az. X ZR 14/15
§ 719 Abs. 1 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil nicht in Betracht kommt, wenn das Klagepatent vom Patentgericht lediglich teilweise für nichtig erklärt wurde und die Verwirklichung der Patentansprüche sich auch aus der beschränkten Fassung ergibt. Die Einschätzung des zu Grunde liegenden Berufungsurteils, dass die Nichtigkeitsklage erfolglos bleiben werde, sei in diesem Fall durch das Urteil des Patentgerichts nicht in entscheidungserheblichem Umfang erschüttert worden. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung).


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