BGH: Rechtswidrige Entnahme von fremder Datenbank nur bei Übernahme von „wesentlichem Teil“ / Gedichtetitelliste III

veröffentlicht am 13. April 2016

BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az. I ZR 130/04
§ 87a UrhG, § 87b Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

Der BGH (Gedichtetitelliste III) hat entschieden, dass die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage und trotz einer im Einzelnen vorgenommenen Abwägung der enthaltenen Elemente eine „Entnahme“ i.S.v. Art. 7 der Datenbankrichtlinie darstellen kann. Allerdings müsse es sich bei dieser Operation um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts der geschützten Datenbank oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handeln, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter dazu führe, dass ein wesentlicher Teil dieses Inhalts wiedererstellt wird. Vorliegend kam der Senat zu einer solch umfassenden Übernahme, da 75 % des Inhalts übernommen worden waren. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier (BGH – Schutz von Datenbanken III).


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