BGH: Romanfigur ist nicht wettbewerbsrechtlich gegen die Nachahmung als Karnevalskostüm geschützt

veröffentlicht am 23. November 2015

BGH, Urteil vom 19.11.2015, Az. I ZR 149/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

Der BGH hat entschieden, dass ein Karnevalskostüm, welches Pippi Langstrumpf nachbildet, keine wettbewerbswidrige Nachahmung der gleichnamigen Romanfigur darstellt. Im Streitfall sei zwar erkennbar, dass eine Anlehnung an Pippi Langstrumpf bestehe, jedoch sei die Übereinstimmung zwischen den Merkmalen, die die Romanfigur der Pippi Langstrumpf ausmachten, und der Gestaltung des Kostüms so gering, dass keine Nachahmung vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 190/2015 hier.

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