BGH: Schadensersatzanspruch bei Shill-Bidding zu einer eBay-Auktion

veröffentlicht am 31. August 2016

BGH, Urteil vom 24.08.2016, Az. VIII ZR 100/15
§ 145 BGB, 156 BGB

Der BGH hat entschieden, dass bei Preismanipulation des Verkäufers im Rahmen von eBay-Auktionen („Shill Bidding“) der unterlegene Bieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer besitzt. Es begründe, so der Senat, im Übrigen keine Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn dieser damit im Ergebnis zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Betrag zustande komme (hier: Pkw für 1,50 EUR), da es – wie der Senat mehrfach entschieden habe – gerade den Reiz einer Internetauktion ausmache, den Auktionsgegenstand zu einem „Schnäppchenpreis“ erwerben zu können. Zur Pressemitteilung Nr. 144/2016 des BGH hier (BGH – Schadensersatz bei Shill Bidding).


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