BGH: Schadensersatzpflicht bei der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für Videospiele

veröffentlicht am 3. April 2017

BGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. I ZR 273/14
§ 95a Abs. 3 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass bei einem Schadensersatzanspruch gemäß § 95a Abs. 3 UrhG (u.a. Schadensersatz wegen der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen) immer die Verhältnismäßigkeit geprüft und bewertet werden muss, ob legale Nutzungsmöglichkeiten für die Umgehungsmaßnahme nicht in übermäßiger Weise beschränkt werden. Aus diesem Grund hat der BGH das Verfahren wegen der Umgehung des Kopierschutzes von Nintendo (Herstellung eines Adapters, der erlaubt, auf Nintendo-DS-Konsolen andere Speichermedien als die sonst einzigartigen „Slot-1-Karten“ abzuspielen) an die Berufungsinstanz zurück verwiesen. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Umgehung technischer Schutzmaßnahmen).


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