BGH: Selbständiges Beweisverfahren zu patentrechtlich geschütztem Herstellungsverfahren rechtfertigt nicht ohne Weiteres negative Feststellungsklage

veröffentlicht am 22. Januar 2019

BGH, Urteil vom 02.10.2018, Az. X ZR 62/16
§ 256 Abs. 1 ZPO, § 487 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nicht als Berühmung angesehen werden kann, die ein rechtliches Interesse des Gegners an einer negativen Feststellungsklage begründet. Anders liegt es allerdings dann, wenn ein Antragsteller nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens weiterhin geltend macht, ihm stünden Ansprüche gegen den Antragsgegner zu. Dies gilt sogar dann, wenn diese Äußerung nur zum Zwecke der hilfsweisen Rechtsverteidigung gegen eine bereits erhobene (und im Ergebnis für unzulässig befundene) negative Feststellungsklage erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Selbständiges Beweisverfahren zu patentrechtlich geschütztem Herstellungsverfahren rechtfertigt nicht ohne Weiteres negative Feststellungsklage).


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