BGH: Unzulässige Werbung einer Apotheke mit überhöhtem Vergleichspreis

veröffentlicht am 25. August 2016

BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 31/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 2 UWG; § 130 Abs. 1 SGB V

Der BGH hat entschieden, dass eine Apotheke, welche einen um 5 % überhöhten Vergleichspreis in der Werbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verwendet, Verbraucher wettbewerbswidrig in die Irre führt. Die Angabe eines falschen (überhöhten) Referenzpreises könne Verbraucher zu geschäftlichen Entscheidungen veranlassen, die sie anderenfalls nicht getroffen hätten, und ist somit im geschäftlichen Verkehr relevant. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Vergleichspreise Apotheke).


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