BGH: Verbraucher, der mit Ausübung des Widerrufsrechts Preissenkung erzwingen will, handelt nicht rechtsmissbräuchlich

veröffentlicht am 17. März 2016

BGH, Urteil vom 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15
§ 312b BGB a.F., § 312d BGB a.F., § 355 BGB a.F.

Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher einem Verkäufer von Matratzen, der eine „Tiefpreisgarantie“ angeboten hatte, damit drohen kann, das Widerrufsrecht auszuüben, wenn der Verkäufer ihm nicht den gleichen Preis wie ein günstigerer anderer Verkäufer anbietet. Dem Kunden ging es um einen Differenzbetrag von 32,98 EUR. Zur Pressemitteilung des BGH Nr. 057/2016 vom 16.03.2016 hier (BGH – Erpressung mit Widerrufsrecht).


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