BGH: Wann ist die Entnahme aus einer fremden Datenbank rechtswidrig / Vorlage an den EuGH (Gedichtetitelliste II)

veröffentlicht am 15. April 2016

BGH, Beschluss vom 24.05.2007, Az. I ZR 130/04
Art. 7 Abs. 2 lit. a EU-RL 96/9/EG; § 87b UrhG

Der BGH (Gedichtetitelliste II) legte dem EuGH mit diesem Beschluss zur Auslegung des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 96/9/EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: „Kann eine Übernahme von Daten aus einer (gemäß Art. 7 Abs. 1 der Datenbankrichtlinie) geschützten Datenbank in eine andere Datenbank auch dann eine Entnahme im Sinne des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Datenbankrichtlinie sein, wenn sie aufgrund von Abfragen der Datenbank nach einer Abwägung im Einzelnen vorgenommen wird, oder setzt eine Entnahme im Sinne dieser Vorschrift einen Vorgang des (physischen) Kopierens eines Datenbestandes voraus?“ (EuGH, Urteil vom 09.10.2008, Az. C-304/07). Den Volltext des BGH-Beschlusses finden Sie hier (BGH – Schutz von Datenbanken).


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