BGH: Zahnarzt darf für Kundengewinnung keine Erfolgsprämie versprechen

veröffentlicht am 4. November 2015

BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 183/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 5 NordrheinZÄBerufsO, § 305c Abs. 2 BGB 

Der BGH hat entschieden, das § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstellt und das Versprechen einer „Erfolgsprämie für die Kundengewinnung“ in Höhe von 50% des Angebotspreises zuzüglich Umsatzsteuer durch einen Zahnarzt in unlauterer Art und Weise die Unabhängigkeit bei der Berufsausübung beeinträchtigen kann. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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